Aktionsbündnis 11. Gebot

Thesen zum Kirchentag Leipzig

 

Selbstverständlich steht es Katholiken frei, ihr Glaubensfest in Leipzig durchzuführen. Doch 95,7% der Leipziger Bürger sind nicht katholisch. Gespräche mit Bürgern im Rahmen unserer Kunstaktion 11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen! sowie die ganz überwältigende Mehrheit der Internet-Kommentare zur Aktion bestätigen, dass die große Mehrheit der Bürger nicht gewillt ist, den Katholikentag finanziell zu unterstützen. Dies hat eine ganze Reihe guter Gründe, die auch von progressiven Christen geteilt werden und nichts mit Kirchenfeindlichkeit zu tun haben:

1. Eine Subventionierung des Kirchentags würde gegen das verfassungsmäßige Prinzip der Trennung von Staat und Kirche verstoßen. Auch viele Katholiken einschließlich des vorigen Papsts Benedikt XVI. fordern eine „Entweltlichung der Kirche“, d. h. kirchliche Angebote von weltlichen Transferleistungen zu entkoppeln, damit sie tatsächlich auch eine Leistung der Kirche darstellten
2. Die Förderanträge widersprechen auch der von Papst Franziskus angemahnten Bescheidenheit: Wer seinen Geburtstag nicht selbst bezahlen kann, muss kleinere Feste feiern. Stattdessen verlangen die Veranstalter 50 % mehr als noch beim Regensburger Katholikentag 2014: die öffentliche Förderung soll damit nicht sinken, sondern von 3 auf 4,5 Mio. € steigen! Selbst im „katholischen & wohlhabenden Bayern“ hat der Freistaat lediglich 1,6 Mio. € und die Stadt Regensburg 1 Mio. € für den Katholikentag 2014 bezahlt – dass gerade der atheistisch geprägte Freistaat Sachsen doppelt (3 Mio. €) bzw. die hoch verschuldete Stadt Leipzig genauso viel (1 Mio. €) zahlen sollen, steht unabhängig von der eigenen Haltung zum Thema „Staat & Kirche“ vollkommen außer Verhältnis.
3. Darüber hinaus ist es unglaubwürdig, wenn die Veranstalter vorgeben, den Kirchentag nicht selbst finanzieren zu können: Das Vermögen der katholischen Kirche Deutschland wird auf ca. 270 Milliarden Euro geschätzt. Allein das Skandal-umwitterte Bistum Limburg besitzt Finanzanlagen im Wert von rund 703 Mio. €.
4. Verfehlt ist der Einwand, Veranstalter sei nicht die Kirche, sondern die Laienorganisation „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ (ZdK). Tatsächlich hat das Bistum Dresden-Meißen das ZdK nach Leipzig eingeladen (nicht etwa umgekehrt!) und als Veranstalter treten immer Bistum und Zdk auf (siehe Organigramm im Anhang). Wenn es dem Bistum an finanziellen Mitteln ermangelte, so gebietet es die „christliche Nächstenliebe“, sich zunächst an seine Glaubensbrüder zu wenden bevor die öffentliche Hand die Kasse öffnen soll. Es wäre purer Formalismus, darauf abzustellen, dass nicht die („gesamte“) deutsche Bischofskonferenz zum Katholikentag einlädt, sondern lediglich das Bistum Dresden-Meißen. Die Kirche wird nicht müde, den gesamtdeutschen Charakter der Veranstaltung zu betonen und diese richtet sich ja auch tatsächlich an Katholiken aller Bistümer. Dann aber müssen die Bistümer auch unter sich ausmachen, wie sie ihre gemeinsame Feier bezahlen. Darüber hinaus hat das Bistum Dresden-Meißen für das Jahr 2013 einen Haushalt von 58,7 Millionen Euro ausgewiesen, davon allein 19,5 Millionen Euro Kirchensteuer. Dies sind Geldmittel, von denen andere Einrichtungen nur träumen können. Nun das „arme ZdK“ vorzuschieben ist in etwa so, als wenn nicht der FC Bayern München zu seinen Spielen einladen würde, sondern Fans das Turnier organisierten um leichter an staatliche Fördergelder zu gelangen.
5. Es wird argumentiert, dass der Staat auch andere kulturelle oder sportliche Ereignisse fördere und die Kirchen insofern nur gleichbehandelt werden möchten (so auch Oberbürgermeister Jung). Dann aber sollten bitte auch die gleichen Maßstäbe gelten: „Zuschüsse können nur dann bewilligt werden, wenn der Antragsteller […] andere Fördermöglichkeiten ausschöpft.“  Es wird den Bürgern nicht vermittelbar sein, zwischen dem „armen ZdK“ und der „reichen Kirche“ zu unterscheiden. Die Subventionierung würde vielmehr zeigen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird: Während für den 100. Katholikentag in Leipzig 1 Mio. € gezahlt werden sollen, war das 100-jährige Jubiläum der Dauerausstellung im Naturkundemuseum im Jahr 2012 der Stadt Null € wert. Für die Förderung der freien „Kunst und Kultur“ gibt Leipzig im gesamten Jahr 2014 lediglich 4,89 Mio. € aus – dass der Katholikentag über ein Fünftel des gesamten Jahresbudgets erhalten soll, wäre keine Gleichbehandlung mehr, sondern eine absolut unverhältnismäßige Privilegierung!
6. ZdK-Sprecher Theodor Bolzenius begründet den Förderantrag so: „Es geht ja nicht um Selbstdarstellung. Wir machen ein Dialogangebot an die Gesellschaft.“ Offen bleibt, weshalb wir uns die Dialogbereitschaft der Kirche erkaufen müssen und ob wir Scientology demnächst auch Geld geben um deren Dialogbereitschaft zu fördern. Nach dieser Logik müssten auch Vegetarier die Verkostungsmesse der Massentierhaltungsindustrie bezahlen – schließlich verstehen auch Fleischproduzenten ihre Produkte als „Angebot an die (gesamte) Gesellschaft“ einschließlich der (noch-)nicht-Fleischesser.
7. Es ist vollkommen unbestritten, dass der Staat nicht das Sommerfest einer Partei finanzieren darf, da dies eklatant gegen das demokratische Prinzip der parteipolitischen Neutralität verstoßen würde. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt also nur, soweit übergeordnete Verfassungsprinzipien dem nicht entgegenstehen. Hier aber verstieße eine Förderung gegen den Grundsatz der weltanschaulichen Neutralität. Während die Förderung der Kultur nach § 2 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung zu den Aufgaben Leipzigs zählt, formuliert das Bundesverfassungsgericht eindeutig: „Der Gedanke der Fürsorge des Staates in Glaubensangelegenheiten ist dem Grundgesetz fremd.“ (Entscheidungen des BVerfG, Band 44, S. 37 [52 f.])
 8.  Auch andere Länder kennen diese Differenzierung und fördern zwar Kulturveranstaltungen, nicht aber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, ohne deswegen religionsfeindlich zu sein. So heißt es gerade in der Verfassung des katholisch geprägten Irlands: „Der Staat garantiert, keiner Religion finanzielle Unterstützung zu gewähren.“ (Artikel 44 Abs. 2 Nr. 2)
9. Das Argument, der Katholikentag sei für die Stadt ökonomisch sinnvoll, übersieht, dass Leipzig jeden (!) der erhofften wirtschaftlichen Vorteile (Ausgaben der Besucher für Übernachtungen und Verpfle-gung, Imagegewinn durch Berichterstattung in den Medien) auch ohne die Millionen-Unterstützung erfahren würde, denn der Katholikentag kommt auf jeden Fall nach Leipzig; dies hat der Generalsekretär des ZdK (Stefan Vesper) erst jüngst noch einmal bestätigt . Der Grund ist offensichtlich: Während der Staat andere kulturelle Veranstaltungen unterstützen muss, damit sie überhaupt stattfinden können, kann die Kirche den Betrag ohne weiteres selbst aufbringen. Sie als Ratsmitglieder sollten sich auch nicht verpflichtet fühlen, aus „Dank für die Beehrung“ durch die Zahlung den guten Willen der Stadt zum Ausdruck bringen zu müssen: Erst die Investitionen der Stadt in die Infrastruktur und die planerische Unterstützung ermöglichen überhaupt so ein Großereignis. Hiervon profitieren alle Veranstalter und Besucher, nicht nur der Katholikentag.
10. In der Berechnung des Kulturdezernats zur Begründung der Beschlussvorlage wird ein Reingewinn i. H. v. 3,3 Mio. € suggeriert: Der unmittelbaren Ausgabe der Stadt i. H. v. 1 Mio. € wird eine Summe von 4,3 Mio. € gegenübergestellt. Hiervon werden aber nicht die realen Kosten abgezogen, die der Stadt auch für die erbrachten Dienstleistungen entstehen. Darüber hinaus werden in diese Rechnung (S. 10) auch Einnahmen privater Unternehmen eingestellt, obwohl dieses Geld gar nicht direkt zurück in die Kasse der Stadt fließt. Überlegen Sie selbst, welcher Steuersatz gelten müsste, damit ca. ein Viertel der Gesamteinnahmen zurück ins Stadtsäckel fließt.
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