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May
Eilmeldung: Moses bekommt Recht, darf aber trotzdem nicht in die Stadt
LEIPZIG. (hpd) Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat den Eilantrag des "11. Gebots" zurückgewiesen – der Aktionsgruppe jedoch in der Sache Recht gegeben. Das OVG Bautzen bestätigt, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch auf jenen Flächen gilt, für die die Stadt dem Veranstalter des Katholikentags ein Sondernutzungsrecht erteilt hat. Von einem Hausrecht, das der Veranstalter willkürlich ausüben darf, kann daher keine Rede sein... weiter